Kosten und Ablauf

Kosten und Ablauf

Die Bruttokosten setzen sich zusammen aus den monatlichen Ausbildungsgebühren, den Kosten für Einzelselbsterfahrung sowie den Kosten für Einzel- und Gruppensupervision. Zusätzlich werden zum Ende der Ausbildung Gebühren für die Aufnahme zur staatlichen Abschlussprüfung erhoben.

Die Kosten für die Gruppenselbsterfahrung sind bereits in den monatlichen Ausbildungsgebühren inkludiert.

Kosten für Theorie und Selbsterfahrung

Die Gebühren für die theoretische Ausbildung (600 Stunden) und die Gruppenselbsterfahrung (90 Stunden) betragen laut derzeitiger gültiger Gebührenordnung 300,00€ monatlich und werden über drei Jahre (bei 36 Monatsraten als Lastschrift) erhoben.

Supervisionskosten

Für die begleitende Supervision während der Ausbildung fallen zusätzlich Gebühren an. Die Kosten werden direkt mit dem*der jeweiligen Supervisor*in abgerechnet.

  • Eine Einzelsupervision meist 110,00 € pro Stunde
  • Gruppensupervision 30,00 € pro Stunde und Teilnehmende

 

Beispielhafte Berechnung der Ausbildungskosten in der Übersicht (Bruttokosten in 3 Jahren)
Aufnahme- und Verwaltungsgebühr 350,00 €
Monatliche Ausbildungsgebühren (36 x 300,00 €) 10.800,00 €
Einzelsupervision (50 x 110,00 €) 5.500,00 €
Gruppensupervision (100 x 30,00€) 3.000,00 €
Einzelselbsterfahrung (30 x 110,00 €) 3.300,00 €
Staatliche Abschlussprüfung 600,00 €
Gesamtausgaben ca. 24.000,00 €

Im Gesamten kann davon ausgegangen werden, dass die anfallenden Kosten im Rahmen der Ausbildung vollständig refinanziert werden können, wenn 500 bis 600 Behandlungsstunden mit den Kassen über die TAKT abgerechnet werden. Ferner werden die praktischen Tätigkeiten (PT1 und PT2) in der Regel vergütet. Die Höhe der Vergütung kann von Klinik zu Klinik variieren. Die TAKT hat keinen Einfluss auf die Bezahlung der praktischen Tätigkeit.
Gemäß den aktuellen Verträgen der Ausbildungsinstitute in Baden-Württemberg sind Abrechnungen mit den Kassen im Ermächtigungsverfahren und damit Einkünfte für die Ausbildungsteilnehmer*innen ab dem Zwischencolloquium möglich, das frühestens ein Jahr nach Ausbildungsbeginn stattfinden kann.
Die Ausbildungsteilnehmer*innen sind dazu verpflichtet, wenigstens 500 der geforderten 600 Behandlungsstunden über die TAKT abzurechnen.