TAKT – Tübinger Akademie für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie gGmbH
Informationen für Ärzte
Für Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie wird eine strukturierte Weiterbildung gemäß den vorgegebenen Inhalten der Bundesärztekammer angeboten.
Ärzte können den Psychotherapie-Zusatztitel mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt entsprechend der Regelungen der Landesärztekammer (Weiterbildungsordnung) erreichen.
Ein strukturiertes Ausbildungscurriculum wendet sich an Ärzte in Weiterbildung zum Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Tobias Renner: Ausbildungsleitung für die ärztliche Weiterbildung
Seminar-Zeiten
Die Seminare für Ärzte in Weiterbildung sind in ca. fünf Blockveranstaltungen pro Jahr à 1-3 Tage organisiert, welche meist an den Wochenenden stattfinden.
Supervision
Die für die ärztliche Weiterbildung erforderliche Supervision wird angeboten.
Selbsterfahrung
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie müssen insgesamt 150 Stunden Selbsterfahrung nachweisen. 90 Stunden davon werden im Gruppenrahmen zu Beginn der Ausbildung angeboten, 60 Stunden sind zusätzlich im Einzel- oder Gruppenrahmen vorgesehen.
Weitere Informationen zur ärztlichen Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer oder über folgendenen Link.
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/20130628-MWBO_V6.pdf
Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer ist verbindlich und gibt die Regelungen vor.
Durch die TAKT abgedeckte Weiterbildungsinhalte Psychotherapieteil für Ärzte (KJP):
100 Stunden Seminare, Kurse, Workshops |
10 Stunden Familientherapie, Einbezug Bezugspersonen unter Supervision |
8 Doppelstunden AT, PMR, Hypnose |
120 VT-Behandlungsstunden in der TAKT-Ambulanz unter Supervision |
35 Stunden Supervision (Einzel oder Gruppe) |
90 Stunden Gruppen-Selbsterfahrung |
Alle hier nicht genannten Ausbildungsinhalte werden durch die Klinik erbracht oder müssen an anderer Stelle besucht werden.
Eingangsvoraussetzungen: Ein Ausbildungsvertrag ist möglich, wenn das Staatsexamen für Medizin und eine Approbation als Ärztin/Arzt oder ein als äquivalent anerkannter Abschluss vor Ausbildungsbeginn vorgelegt wird. Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die für die fachärztliche Ausbildung zuständige Ärztekammer diesen Abschluss anerkennt.