Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist ein Diplom bzw. Master in Psychologie bzw. Schulpsychologie mit Studium der klinischen Psychologie oder einem abgeschlossenen 5-jährigen Hochschulstudium (Diplom, Magister, Bachelor und Master) in Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaft und weiteren verwandten Studiengängen mit mindestens 9 Semestern Regelstudienzeit. Ebenso sind Absolvent*innen mit einem Staatsexamen für das Lehramt am Gymnasium zugangsberechtigt, sofern als drittes Fach Pädagogik studiert wurde.

Die Kriterien werden vom Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie am Regierungspräsidium Stuttgart nach einer Vorprüfung durch das Ausbildungsinstitut abschließend bewertet. Diese erste Überprüfung durch die TAKT wird nur vorgenommen, wenn ein*e Interessent*in eine realistische Chance hat, in den folgenden Ausbildungsgang aufgenommen zu werden. Allgemeine Überprüfungen ohne klare Absicht, die Ausbildung an der TAKT aufzunehmen, können wir nicht vornehmen.

Unklarheiten bezüglich der Äquivalenz der Universitätsabschlüsse müssen vorab durch das Landesprüfungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart geprüft werden. Der Homepage des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg können Sie entnehmen, welche Studiengänge aktuell als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
Das Landesprüfungsamt gibt auch genauere Auskünfte zu ausländischen Studienabschlüssen, welche in der Regel an der zentralen Anerkennungsstelle für ausländische Studienabschlüsse in Bonn geprüft und als äquivalent beurteilt werden müssen.

Wenn Sie Ihre Abschlüsse bzw. geplanten Studiengänge einer ersten Einschätzung unterziehen möchten, achten Sie bitte auf folgende Kriterien:
Mindestens 9 Semester Studium der Psychologie und/oder Pädagogik mit Abschluss Master (Diplom) oder Staatsexamen für das Lehramt am Gymnasium.
Bachelor oder Master wurden an einer Präsenzuniversität studiert.
Für Psycholog*innen: Alle Grundlagenfächer (Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Persönlichkeitspsychologie, Statistik und Methoden der Psychologie, Psychologische Diagnostik) und ein bis zwei weitere Anwendungsfächer sind neben der Klinischen Psychologie im Umfang von mindestens 9 ECTS nachzuweisen.
Für Psycholog*innen: Es muss ersichtlich sein, dass es sich bei den entsprechenden ECTS um Klinische Psychologie und Psychologische Interventionen bzw. klinisch-psychologische Diagnostik handelt.

Diese erste Selbstüberprüfung ersetzt nicht die genauere Sichtung der Unterlagen durch uns bzw. das Regierungspräsidium.

Für Ärzt*innen in Weiterbildung zum*r Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters gelten die Regelungen der Weiterbildungsordnung der Bundes- und Landesärztekammer.

Der Ausbildungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Ausbildung. Hierbei wird auch die persönliche Eignung berücksichtigt. Hierzu führen wir ein persönliches Gespräch bzw. ein Auswahlseminar nach erster Sichtung der Bewerbungsunterlagen mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch.

Ein Quereinstieg von staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten zur TAKT ist grundsätzlich möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wenn Sie uns Ihre bisherigen Leistungsnachweise (z.B. Bestätigungen der praktischen Tätigkeiten, Liste der bisher besuchten Seminare, Bestätigung von Selbsterfahrungsstunden etc.) zukommen lassen, prüfen wir diese gerne individuell. Der Ausbildungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit der staatlichen Prüfungsbehörde darüber, ob die vorgelegten Ausbildungsnachweise einen Quereinstieg gestatten. Voraussetzung ist jedoch immer, dass in den entsprechenden Kursgruppen noch Plätze zur Verfügung stehen.